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AGB

I. Allgemeines

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  1. Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Die Auftragnehmerin erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

  2. Die Lieferung der Bilder im JPEG-Format in hoher Auflösung, nachbearbeitet und optimiert, erfolgt via Onlinegalerie innerhalb von acht Wochen ab dem vollständigen Zahlungseingang nach der Hochzeit.

  3. Die Auftragnehmerin wird die Bilder sorgfältig auswählen und den Auftraggebern zur Abnahme vorlegen. Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder keine Beanstandungen schriftlich eingereicht haben.

  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet werden. Die Auftragnehmerin ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden.

  5. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  6. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Original- und Rohdateien, wie z.B. RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Es werden ausschließlich die fertig bearbeiteten Bilder zur Verfügung gestellt.

  7. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

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II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

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  1. Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Nach der vollständigen Bezahlung des Honorars gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.

  3. Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung einer Auswahl der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient. Sofern gewünscht legt die Fotografin den Auftraggebern die Auswahl vorab zur Freigabe vor.

  4. Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.

 

III. Honorare

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  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. 

  2. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. In diesem Fall entfällt der Postversand.

  3. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein vereinbarter Stundensatz berechnet.

  4. Tritt der Auftraggeber im Nachhinein von dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 35 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis. 

 

IV. Reisekosten

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  1. Bei An- und Abreise mit dem PKW werden im Vertragsformular vereinbarte Fahrtkosten je gefahrenem Kilometer berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

 

V. Haftung

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  1. Gegen die Auftragnehmerin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte die Auftragnehmerin jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen der Auftragnehmerin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Auftragnehmerin kommen, bemüht sich diese (soweit erwünscht) um eine/n Ersatzfotografen/in, der/die auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des/der beauftragen Ersatzfotografen/in gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Bereits geleistete Anzahlungen/Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn die Auftragnehmerin den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

  2. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.

 

VI. Datenschutz

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  1. Die Auftragnehmerin erfüllt ihre gesetzlichen Informationspflichten nach dem neuen Datenschutzrecht (DSGVO) durch die beiliegenden Datenschutzinformationen.

 

VII. Schlussbestimmungen

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  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

  2. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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Diese AGB gelten ab dem 01.01.2023. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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